logo caritas 737x90 dummy

Kurzauswertung teilnehmender Personen von 2019 - 2021

Erfolge teilnehmender Personen:

Wie viele Teilnehmer (Pflegebedürftige/pflegende Angehörige) hatten Sie im Jahr 2019 (01.07. – 31.12.2019)

Pflegebedürftige ohne Angehörige: 4 Teilnehmer

Pflegebedürftige mit Angehörige: 2 Teilnehmer

Familie: 1 Teilnehmer

            Anzahl der Schulungen (120 Min.) je Teilnehmer (im Durchschnitt)

Die Schulungen wurden gesplittet wie lt. Vertrag möglich. Es wurden insgesamt 47 Schulungen á 30 Min. durchgeführt; hiervon konnten 35 Schulungen á 30 Min. nicht abgerechnet werden (8,75 Schulungen á 120 Min. à Verlust 393,75 €). 12 Schulungen á 30 Min. konnten abgerechnet werden (3 Schulungen á 120 Min.). 2 Gäste des Pflegeübungszentrums waren leider schulungsresistent, hier konnten keine Schulungen durchgeführt werden.

            Anzahl der Tage im PÜZ je Teilnehmer (im Durchschnitt)   

Der Aufenthalt im PÜZ betrug im Durchschnitt 18,7 Tage 

Welche Schulungsmodule aus dem Schulungsplan wurden unterrichtet? 

  • Transfer, Umgang mit demenzieller Veränderung, Grundpflegerische Leistungen, Lagerungen, Mobilisation 
  • Erlernen des Umganges mit dem Pflegebett. Funktionen des Pflegebettes. Transfer aus dem Pflegebett. Transfertechnik umsetzen von Toilettenstuhl auf den Rollstuhl. Lagerungstechniken im Bett. Pflegerische Versorgung bei immobilen Pflegebedürftigen. Wechseln von Bettlaken. Krankheitsbewältigung. Umgang mit sterbenden. Transfertechniken wie, Transfer aus dem Bett, Umgang mit dem Rollator, Achten auf Flüssigkeitszufuhr, Inhalte der Krankenbeobachtung, Inkontinenzversorgung, Lagerungstechniken, einüben von bestimmten Lagerungen. Inhalte der Pflegeversicherung, Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Verwendung von AAL.

Gab es Probleme bei der Genehmigung durch Pflegekasse? 

Ja, bei der Genehmigung von Schulungen bei Pflegegrad 1; Schulungen für Pflegebedürftige selbst wurden nicht erstattet  

Wurde eine Zufriedenheitsabfrage (Feedback) der Teilnehmer veranlasst?

 

Frau M.:

Sie hatte 15 Schulungen in der Zeit als sie im PÜZ war. Diese Schulungen umfassten den Umgang mit dem Hilfsmittel Rollator, Treppensteigen ohne Gehhilfe, Einsatz des Geländers sowie Treppen hinuntergehen (rückwärts mit einer Pflegeperson).

  • Ihr Hausarzt sagte zu ihr, dass sie wohl nie mehr die Treppen steigen oder hinuntergehen könnte. Frau M. erlernte dies durch stetiges üben und durch gezielte Schulungen von einer Pflegefachkraft. Frau M. war überglücklich mit ihrer neuen Bewegungsfreiheit und Selbstständigkeit. Sie informierte den Hausarzt und zeigt ihm stolz ihr Können.
  • Durch die individuell an ihren persönlichen Rhythmus angepassten Schulungen (Durchführung zu Zeitpunkten an denen Frau M. in der Lage dazu war), fiel ihr es leichter dies umzusetzen. 
  • Die 15 Schulungen á 30 min. waren nicht abrechenbar da Pflegegrad 1

 

Ehepaar Ma: Ehefrau ist pflegebedürftig

  • Erlernen des Umganges mit dem Pflegebett, Funktionen des Pflegebettes,

Transfer aus dem Pflegebett; Transfertechnik umsetzen von Toilettenstuhl auf den Rollstuhl; Lagerungstechniken im Bett; Pflegerische Versorgung bei immobilen Pflegebedürftigen; Wechseln von Bettlaken; Krankheitsbewältigung; Umgang mit Sterbenden.

  •  Herr Ma. bedankte sich immer wieder für die Unterstützung. Durch die individuellen Schulungen hat er viel im Umgang mit seiner Frau gelernt. Seine Rückenschmerzen haben sich verringert, denn durch die gezielten Transferschulungen hat er Techniken erlernt, wie auch er sich schonen kann.
  •  6 Schulungen á 30 min. wurden von der Pflegekasse bezahlt 

 

Herr K.:

Er war alleine ins PÜZ eingezogen. Für ihn war es wichtig selbstständig zu bleiben. Er hatte leichte Gehunsicherheiten. Die Pflegefachkraft zeigte ihm den Umgang mit einem Rollator. Zudem waren für ihn lange Strecken ohne Sitzmöglichkeit und Pausen nicht zu bewältigen. Er wurde geschult wie er Sicherheit durch einen Rollator mit Sitzfläche erhalten kann. Das Feststellen der Bremsen war einer der wichtigsten Aspekte in diesen Schulungen.

  •  die 12 Schulungen á 30 min. waren nicht abrechenbar, da Pflegegrad 1

Fr. K.: 

Sie ist mit ihren beiden Töchtern eingezogen. Die beiden Töchter wechselten sich im 24 Std. Rhythmus mit der Versorgung ihrer Mutter ab. In 8 Tagen erlernten sie die grundpflegerische Versorgung ihrer Mutter. Sie erlernten Transfertechniken wie: Transfer aus dem Bett, Umgang mit dem Rollator, Beachtung der Flüssigkeitszufuhr, Inhalte der Krankenbeobachtung, Inkontinenzversorgung, Lagerungstechniken, Einüben von bestimmten Lagerungen, Inhalte der Pflegeversicherung, Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

  •  Die Töchter haben innerhalb von 8 Tagen sehr viel erlernt. Die Schulungen wurden wie im Konzept gedacht in Echtzeit ausgeführt. Individuell nach den Wünschen des Pflegebedürftigen und der Töchter. Sie waren sehr zufrieden mit ihrem Aufenthalt in unserem PÜZ. Die erlernten Tätigkeiten waren für sie sehr wichtig um weiterhin ihre Mutter gut versorgen zu können.
  •  6 Schulungen wurden mit der Pflegekasse abgerechnet. 

Frau D.:

  •  Bei ihr war sehr schnell ein Versorgungsdefizit erkennbar. Sie erlernte in einer Schulung wie sie sich ihre Körperpflege mit dem Einsatz von Hilfsmitteln erleichtern kann.
  •  Da bei ihr erhöhte Sturzgefahr gegeben ist, wurden ihr die Verwendung von AAL (Ambient Assisted Living System) nahegebracht, z. B. ist der Lichtschalter in ihrem Schlafzimmer nicht in Bettnähe, eine „Alexa“ (Sprachgesteuertes digitales Hilfsmittel) bringt ihr Sicherheit, da sie diese durch die Sprache steuern kann.  
  •  Sie hat seit ihrem Aufenthalt im PÜZ diese AAL in ihrer Häuslichkeit im Einsatz.
  • 8 Schulungen á 30 min. konnten mit der Pflegekasse nicht abgerechnet werden, da kein Angehöriger zu diesen Schulungen anwesend war (wäre auch nicht nötig gewesen). Hilfe zur Selbsthilfe war Frau D. sehr wichtig.

 

Von 47 Schulungen á 30 Min. im Jahr 2019 wurden 12 von den Pflegekassen bezahlt. 35 Schulungen sind nicht refinanziert worden, da die Pflegebedürftigen entweder nur Pflegegrad 1 hatten oder die Pflegebedürftigen ohne Pflegeperson geschult wurden.

Wie viele Teilnehmer (Pflegebedürftige/pflegende Angehörige) hatten Sie im Jahr 2020 (01.01. – 31.12.2020)

Pflegebedürftige ohne Angehörige: 4 Teilnehmer

Pflegebedürftige mit Angehörige: 8 Teilnehmer

Ehepaar beide Pflegebedürftig: 2 Teilnehmer

            Anzahl der Schulungen (120 Min) je Teilnehmer (im Durchschnitt)

Anzahl der Schulungen (120 Min) je Teilnehmer (im Durchschnitt)

 Die Schulungen wurden gesplittet wie lt. Vertrag möglich. Es wurden 7 Schulungen á 15 Min., 30 Schulungen á 30 Min., 1 á 45 Min., 7 á 60 Min., 2 á 90 Min., und 3 á 120 Min. durchgeführt. Diese Schulungen konnten alle mit den Pflegekassen abgerechnet werden. 5 Schulungen á 30 Min. konnten nicht abgerechnet werden.

 

Anzahl der Tage im PÜZ je Teilnehmer (im Durchschnitt)   

Der Aufenthalt im PÜZ betrug im Durchschnitt 18,1 Tage 

Welche Schulungsmodule aus dem Schulungsplan wurden unterrichtet? 

  • Transfer, Umgang mit demenzieller Veränderung, Grundpflegerische Leistungen, Lagerungen, Mobilisation 
  • Erlernen des Umganges mit dem Pflegebett. Funktionen des Pflegebettes. Transfer aus dem Pflegebett. Transfertechnik umsetzen von Toilettenstuhl auf den Rollstuhl. Lagerungstechniken im Bett. Pflegerische Versorgung bei immobilen Pflegebedürftigen Wechseln von Bettlaken. Krankheitsbewältigung. Umgang mit Sterbenden.  Transfertechniken wie, Transfer aus dem Bett, Umgang mit dem Rollator, Beachtung Flüssigkeitszufuhr, Inhalte der Krankenbeobachtung, Inkontinenzversorgung, Lagerungstechniken, einüben von bestimmten Lagerungen. Inhalte der Pflegeversicherung, Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Verwendung von AAL
  • Umgang mit Pflegebedürftigen mit besonderen Verhaltensweisen

 

 

Gab es Probleme bei der Genehmigung durch Pflegekasse? 

Die Schulungen für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 werden weiterhin nicht von den Pflegekassen übernommen. Pflegebedürftige ohne Pflegegrad haben auch keinen Anspruch auf Erstattung der Schulungskosten durch die Pflegekassen.

Wurde eine Zufriedenheitsabfrage (Feedback) der Teilnehmer veranlasst?

 

Frau O.:

Die körperlichen und geistigen Einschränkungen von Frau O. nahmen zu. Ihr Ehemann wollte für sich klarwerden, ob er seine Frau weiterhin zu Hause versorgen kann. Frau O ging tagsüber in die Tagespflege, übte mit uns das Laufen und kleine tägliche Verrichtungen. Da ihr Mann sie schon länger pflegte, wollte er hierzu keinerlei Schulungen. Die täglichen Auszeiten waren ihm wichtig.

Am Ende des Aufenthaltes im PÜZ ging Frau O. wieder nach Hause in ihr gewohntes Umfeld. Bis heute wird Frau O. zu Hause von ihrem Mann und mit Unterstützung einer Sozialstation gepflegt.

Frau und Herr B.:

Wohnten beide in Baden-Württemberg, die Tochter wohnt im Landkreis Bad Kissingen. Sie wollte, dass Ihre Eltern (beide pflegebedürftig) in ihrer Nähe wohnen. Es sollte probiert werden, ob beide weiterhin in einer eigenen Wohnung leben können oder ob ein stationärer Aufenthalt für beide die bessere Wohnform sein wird.

  •  Die Schulungen ergaben sehr schnell, dass ein stationärer Aufenthalt für das Ehepaar B. die richtige Wahl sein wird. Der Kontakt zu einem Pflegeheim wurde aufgenommen. Beide konnten direkt nach dem Aufenthalt im PÜZ dort einziehen.
  •  Die Schulungen ermöglichten Herrn B. ein selbstständiges aus dem Bett und in das Bett gehen. Dadurch konnte er auch mit nur wenig Unterstützung die Toilette aufsuchen.
  •  Die Schulungen bei Frau B. ermöglichten ihr eine Tagesstrukturierung. Durch ihre beginnende Demenz wurde klar, dass sie bei gewissen täglich wiederkehrenden Tätigkeiten Unterstützung benötigt.
  •  Beide fühlen sich im Pflegeheim sehr wohl und erhalten die für sie wichtige Unterstützung.

 

Frau S.:

Sie war 15 Tage bei uns im PÜZ. Einschränkungen im Bereich Mobilität. Schulungen konnten bei ihr nicht abgerechnet werden. Sie benötigte sehr viel Beratung. Depressionen schränkten sie stark in ihrem Alltag ein. Sie hatte Angst wieder alleine in ihrem Haus zu leben.

Wir unterstützen sie bei ihrem Wunsch der rundum Versorgung und bereiteten gemeinsam mit ihr den Einzug in ein Pflegeheim vor.

 

  •  Frau S. hat die Entscheidung für einen dauerhaft stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim selbst getroffen. Viele Beratungen halfen ihr bei ihrer Entscheidung.
  •  5 Schulungen á 30 Min. konnten nicht bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.

 

Frau H.:

Ist mit ihrem Mann (Pflegeperson) ins PÜZ eingezogen. Sie kam direkt aus einem psychiatrischen Krankenhaus. Frau H. hatte eine beginnende Demenz und massive psychische Probleme. Zudem litt sie unter einer Angststörung.

Wenn ihr Mann sich aus ihrer Nähe entfernte, fühlte sie sich sofort unsicher und alleine gelassen. Sie weinte sehr viel. Am Ende des Aufenthaltes war es möglich, dass Frau H. wieder nach Hause konnte. Zur Entlastung des Ehemannes wurde die pflegerische Versorgung durch einen Pflegedienst übernommen. Zudem wollte Frau H. zu diesem Zeitpunkt die Tagespflege besuchen, aufgrund von Corona war dies nicht mehr möglich.

  •  Schulungen wurden mit dem Ehemann durchgeführt. Er lernte mit der Krankheit seiner Frau umzugehen. Bestimmte Kommunikationstechniken wurden mit ihm erarbeitet.
  •  Mehrfache Schulungen zum Thema Demenz und Umgang mit seiner Frau wurden durchgeführt.
  •  Inanspruchnahme von Entlastungsangeboten

 

Frau S.G.:

Durch die Schwere der Erkrankung war im Vorfeld bereits klar, dass Frau S. nur bis zum Einzug in ein Hospiz bei uns ist. Dennoch konnten wir mit dem Einzug in unser PÜZ Frau S.G. und ihrer Tochter noch einen angenehmen und unbürokratischen Aufenthalt bieten. Beide genossen die gemeinsame Zeit. Kurze Zeit nach dem Einzug ins Hospiz verstarb Frau S.G.

 

 

Herr K.:

Er hatte eine Beinamputation und kam direkt von einer Reha Einrichtung zu uns ins PÜZ. Herr K. war sehr verzweifelt als er zu uns kam. Seine Ehefrau ist mit eingezogen. Die Wunde an seinem amputieren Bein wollte nicht heilen. Er wollte wieder mobil sein, wollte möglichst selbstständig sein. Bereits kurz nach seinem Einzug haben wir ihm unseren Elektrorollstuhl zur Verfügung gestellt. Sehr schnell kam Herr K. damit zurecht. Von Tag zu Tag konnten wir bei ihm sehen, wie die Lebensfreude wieder zurückkam.

  •  Schulungen zur Mobilität, Transfer in und aus dem Bett. Umsetzen von Rollstuhl in den E-Rollstuhl. Sturzgefahr und Sicherheit. Die Ehefrau war zu den einzelnen Schulungen anwesend.

 

Herr D.:

Zog mit seinem Sohn in das PÜZ ein. Nach 9 Monaten Krankenhaus wollten beide testen, ob eine Versorgung in der Häuslichkeit möglich ist. Sehr schnell stellte sich heraus, dass Herr D. wieder nach Hause geht und dort von seinem Sohn in Zusammenarbeit mit einer Sozialstation gepflegt werden wird. Am Ende des Aufenthaltes fühlten sich beide gut vorbereitet.

  •  Schulungen fanden im Bereich Umgang mit Sauerstoffgabe, Transfer, Lagerungen und der täglichen Körperpflege statt.

Frau und Herr F.:

Beide pflegebedürftig. Herr F. ist direkt nach einem Krankenhausaufenthalt in unser PÜZ eingezogen. Frau F. kam von zu Hause. Starke Mobilitätseinschränkungen bei Herrn F. Beide mussten 3x pro Woche zur Dialyse, diese Fahrten wurden vom PÜZ aus organisiert. Beide ergänzten sich nach kurzer Zeit sehr gut. Herr F. nutzte kurze Zeit nach dem Einzug ins PÜZ unseren E-Rolli. Dadurch wurde er etwas mobiler.

  •  Spezielle Schulungen im Bereich Mobilität und Hilfsmittelschulungen.
  •  Inanspruchnahme eines Pflegedienstes zur Unterstützung in der Häuslichkeit und der pflegerischen Versorgung.

Am Ende des Aufenthaltes gingen beide wieder nach Hause. Beide werden zu Haus von ihrer Pflegeperson, einem Pflegedienst und Nachbarn unterstützt.

 

Frau D.:

Sie nutzte unser PÜZ als Pflegehotel. Sie wollte in der Abwesenheit ihres Sohnes nicht alleine zu Hause sein. Im PÜZ fühlte sie sich wohler und nutzte in dieser Zeit auch die Seniorentagespflege.

Frau H.:

Bereits im März war Frau H. mit ihrem Ehemann im PÜZ. Durch die Situation mit Corona und die dadurch fehlenden Kontakte hat sich der Allgemeinzustand von Frau H. verschlechtert. Der Ehemann wollte erneut Schulungen zum Umgang mit ihrer Krankheit. Vor allem der Umgang mit den Angstzuständen von seiner Frau forderten ihn sehr. Wichtig war, dass der Tagesablauf für Frau H. gut geplant wurde. Durch Tagesstrukturierende Maßnahmen konnte sie Sicherheit erfahren. Zunehmend wurde auch die Entlastung für den Ehemann wichtig. Es gab Gespräche mit den Kindern und die Bereitschaft zur Unterstützung des Vaters wurde durch gezielte Maßnahmen erlangt. Dennoch wurde während des zweiten PÜZ Aufenthaltes klar, dass die häusliche Versorgung zunehmend schwieriger werden wird.

  •  Schulungen im Bereich Kommunikation. Umgang mit Menschen in schwierigen Verhaltensweisen. Weitere Wohnformen wurden erläutert. Häufige Beratungen. Verstehen des Krankheitsbildes der Mutter und Umgang mit diesem Krankheitsbild. Inanspruchnahme des ambulant psychiatrischen Dienst.

Frau W.:

Sie kam aus dem Krankenhaus und hatte starke Einschränkungen im Bereich Mobilität. Frau W. zog alleine in unser PÜZ ein. Gezielte Übungen im Bereich Mobilität, Transfer und Körperpflege wurden durchgeführt. Am Ende des Aufenthaltes konnte Frau W. eine kurze Strecke mit dem Rollator bewältigen. Zudem erlernte Sie wieder das Stehen über einen kurzen Zeitraum. Soziale Kontakte waren Frau W. sehr wichtig. Sie nutzte das Angebot der Seniorentagespflege.

Frau S. H.:

Gemeinsam mit ihrem Ehemann zog Frau S. H. in unser PÜZ ein. Um seine Pflegetätigkeit besser meistern zu können, wollte Herr S. spezielle Techniken im Bereich Transfer aus und in das Bett sowie Transfer von Stuhl zu Stuhl erlernen. Da er selbst eine Behinderung hatte (alle zehn Fingerkuppen wurden amputiert) mussten, gezielt auf ihn abgestimmt, diese Techniken erarbeitet werden.

In der Zeit, in der das Ehepaar S. das PÜZ nutzte, wurden wichtige Umbauarbeiten im Haus der beiden erledigt.

  •  Schulungen im Bereich Transfer unter Beachtung der Behinderung der Pflegeperson. Umgang mit der Krankheit seiner Ehefrau. Darlegung von Entlastungsangeboten.

Von 55 Schulungen mit unterschiedlichem Zeitaufwand im Jahr 2020 wurden 50 von den Pflegekassen bezahlt. 5 Schulungen sind nicht refinanziert worden, da die Pflegebedürftigen entweder nur Pflegegrad 1 hatten oder die Pflegebedürftigen ohne Pflegeperson geschult wurden.

PÜZ Gäste 2021

Frau und Herr F. (Aufenthalt: 11 Tage):

Das Ehepaar F. war bereits im August 2020 bei uns im PÜZ, damals ging es Herrn F. nicht gut. Diesmal war Frau F. deutlich geschwächt. Sie hatte massive Schwierigkeiten bei ihrer Versorgung. Frau F. hatte zunehmend starke Schmerzen. Zeitweise war es nicht möglich Frau F. aus dem Bett zu helfen. Vermehrt informierten wir ihren Arzt. Frau F. kam stationär ins Krankenhaus, es wurde eine Fraktur an der Wirbelsäule festgestellt und operiert. Mit Herrn F. planten wir die weitere Versorgung, wenn Frau F. wieder aus dem Krankenhaus entlassen wird.

Beide entschieden sich für eine osteuropäische Hilfskraft zur Unterstützung im Haushalt und bei ihrem Alltag.

In der Nachsorge hatten wir noch häufig Kontakt mit dem Ehepaar F. Die Versorgung lief soweit gut. Allerdings verstarb Frau F. nach kurzer Zeit. Herr F. lebt weiterhin in seinem Haushalt mit der Unterstützung von Angehörigen und der osteuropäischen Hilfskraft.

Die Schulungen während des PÜZ Aufenthaltes bei Frau F. umfassten:

  • - Lagerungen
  • - Umgang mit Schmerzen (Einsatz unserer Pain Nurse)
  • - Transfer aus und in das Bett sowie auf den Toilettenstuhl
  • - Pflege bei immobilen, adipösen Pflegebedürftigen
  • - Grundlagen der Pflegeversicherung, Leistung der Pflegeversicherung

Frau F. erhielt 1 Schulung à 45 Min., 6 Schulungen à 15 Min., 2 Schulungen à 30 Min. und 2 Schulungen à 60 Min.

Herr B. (Aufenthalt: 15 Tage):

Herrn B. begleitete seine Ehefrau in unser PÜZ. Herr B. hatte Ende 2020 eine schwere Hirnblutung. Durch diese erlitt er eine Hemiparese rechts. Betroffen sind sein rechtes Bein und sein rechter Arm. Er entwickelte eine spastische Lähmung im rechten Arm und der rechten Hand. Verbal konnte sich Herr B. nicht äußern. Während seines Aufenthaltes bei uns im PÜZ wollte seine Ehefrau die pflegerische und die behandlungspflegerische Versorgung erlernen. Sehr schnell war Frau B. klar, dass die pflegerische Versorgung von Herrn B. sehr aufwendig und schwierig ist. Dennoch schulten wir Frau B. zu diesen Tätigkeiten. Sie wollte bei Bedarf diese auch durchführen können. Den Umgang mit der Sondennahrung sowie das verabreichen von Insulinspritzen erlernte Frau B. sehr schnell. Während des Aufenthaltes im PÜZ wurde der Allgemeinzustand von Herrn B. deutlich verbessert. Nach 2 Wochen konnte er schon mehrere Stunden in seinem Rollstuhl sitzen und auch Kleinigkeiten essen.

Wir schulten die Ehefrau in den Bereichen:

  • - Pflegerische Versorgung
  • - Verabreichen von Sondennahrung
  • - Verabreichung von Insulinspritzen
  • - Fragen zur Pflegeversicherung
  • - Lagerung
  • - Transfer
  • - Entlastung der Pflegeperson
  • - Umgang mit Inkontinenzmaterial
  • - Umgang mit Hilfsmitteln (Rollstuhl, Patientenlifter)

Frau B. erhielt 5 Schulungen à 30 Min, 1 Schulung à 45 Min., 1 Schulung à 60 Min und 2 Schulungen à 90 Min.

Zudem besuchte Herr B. unsere Seniorentagespflege. Bereits im PÜZ erhielt Herr B. Krankengymnastik und Ergotherapie, diese zeigte schon Erfolg. In der Nachsorge erfuhren wir von Frau B. dass Herr B. anfing einzelne Worte zu sprechen. Frau B. äußerte häufig, dass sie ohne den Aufenthalt im PÜZ bereits nach einer Woche mit der Versorgung ihres Mannes überfordert gewesen wäre. Sie fühlte sich bei uns gut aufgehoben und vor allem gut auf die kommende Situation vorbereitet. In der Häuslichkeit kommt weiterhin eine Sozialstation, um Unterstützung bei der Pflege zu leisten.

Herr B.N. (Aufenthalt: 7 Tage):

Herr B.N. zog zusammen mit seiner Ehefrau in unser PÜZ ein. Aufgrund einer Hirnblutung war er knapp 6 Monate im Krankenhaus. Durch diese Erkrankung erlitt er eine Hemiparese links. Die Lähmung war schlaff und betraf das Bein und den Arm. Laufen war nicht möglich. Verbal konnte sich Herr B.N. gut äußern, allerdings hatte er Gedächtnislücken und eine eingeschränkte Eigenwahrnehmung. Zum Zeitpunkt des Einzuges in unser PÜZ war Herr B.N. 53 Jahre alt. Frau B. war aufgrund der Situation sehr unsicher und ängstlich. Sie benötige viele Gespräche mit uns. Die Schwierigkeit bei Herrn B.N. war, dass er antrieblos

und seine Motivation zur Mithilfe eher gering war. Dennoch gelang es uns Herrn B.N. zur Mithilfe zu bewegen. Aufgrund der häuslichen Situation (beide hatten noch zwei 13-jährige Söhne und einen 18-jährigen Sohn zu Hause), konnte der Aufenthalt in unserem PÜZ nur für eine Woche stattfinden.

Frau B. wurde in folgenden Bereichen von uns geschult:

  • - Pflegerische Versorgung
  • - Transfer
  • - Umgang mit einem Blasenkatheter
  • - Pflegeversicherung
  • - wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • - Entlastung der Pflegeperson

Frau B. erhielt 3 Schulungen à 30 Min., 3 Schulungen à 60 Min., und 1 Schulung à 90 Min.

Zu Hause wurde ein Treppenlifter eingebaut, da sich Schlaf- und Badezimmer im 1. OG ihres Wohnhauses befinden und Herr B.N. auch weiterhin keine Treppen laufen kann. Zudem leistet weiterhin eine Sozialstation bei der Pflege Unterstützung. Probeweise war Herr B.N. in einer Tagespflegeeinrichtung. Krankengymnastik und Ergotherapie erhält Herr B.N. zu Hause ebenso.

­